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   BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91   

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BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91 (https://dejure.org/1993,2545)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91 (https://dejure.org/1993,2545)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 14b/4 REg 21/91 (https://dejure.org/1993,2545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung von Altenteilsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altenteilleistungen - Erziehungsgeld - Einkommen - Bindung - Bundessozialgericht - Sprungrevision - Sozialgericht

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Soweit der BFH bis zu dieser Entscheidung vom 16. September 1965 eine abweichende Auffassung vertreten hat, hat er die frühere Rechtsprechung aufgegeben (vgl BFHE 161, 317, 326 ff; 165, 225, 233).

    Die unterschiedliche Behandlung von Altenteilsleistungen einerseits und den nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 33a Abs. 1 EStG zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen andererseits kann - worauf schon das SG zu Recht abgestellt hat - auch deshalb nicht als willkürlich angesehen werden, weil zwischen diesen Belastungen ein wesentlicher Unterschied besteht: Während die genannten Unterhaltsleistungen aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen erbracht werden müssen, ohne daß ihnen eine Gegenleistung gegenübersteht, wird die Altenteilsverpflichtung zwar nicht als Gegenleistung für das übertragene Vermögen angesehen, wie zuvor ausgeführt, sondern als Einschränkung der Schenkung (BFHE 161, 317, 326; BFHE 165, 225, 238).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Soweit der BFH bis zu dieser Entscheidung vom 16. September 1965 eine abweichende Auffassung vertreten hat, hat er die frühere Rechtsprechung aufgegeben (vgl BFHE 161, 317, 326 ff; 165, 225, 233).

    Die unterschiedliche Behandlung von Altenteilsleistungen einerseits und den nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 33a Abs. 1 EStG zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen andererseits kann - worauf schon das SG zu Recht abgestellt hat - auch deshalb nicht als willkürlich angesehen werden, weil zwischen diesen Belastungen ein wesentlicher Unterschied besteht: Während die genannten Unterhaltsleistungen aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen erbracht werden müssen, ohne daß ihnen eine Gegenleistung gegenübersteht, wird die Altenteilsverpflichtung zwar nicht als Gegenleistung für das übertragene Vermögen angesehen, wie zuvor ausgeführt, sondern als Einschränkung der Schenkung (BFHE 161, 317, 326; BFHE 165, 225, 238).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Zwar verbietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 1, 14, 52; 67, 186, 195) [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80]; doch verstößt die unterbliebene Einbeziehung von Altenteilsleistungen in die Regelungen des § 6 Abs. 2 BErzGG nicht gegen diesen Grundsatz.
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Zwar verbietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 1, 14, 52; 67, 186, 195) [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80]; doch verstößt die unterbliebene Einbeziehung von Altenteilsleistungen in die Regelungen des § 6 Abs. 2 BErzGG nicht gegen diesen Grundsatz.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92

    Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Die unterschiedliche Behandlung der ehelichen und der eheähnlichen Gemeinschaft ist nicht gleichheitswidrig, weil die eheliche Gemeinschaft anders als die eheähnliche Gemeinschaft gerade in der Zeit des ErzG-Bezuges durch das Steuersplitting begünstigt wird und weil der erziehende Elternteil im Falle der ehelichen Gemeinschaft bei deren Scheitern einen stärkeren Unterhaltsanspruch aus den §§ 1361, 1570 Bürgerliches Gesetzbuch erwirbt als der erziehende Elternteil im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft aus § 16151 Abs. 2 Satz 2 BGB, wie im Urteil vom 13. März 1993 - 14b REg 2/92 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) näher ausgeführt.
  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sind Altenteilsleistungen keine Aufwendungen, die durch den landwirtschaftlichen Betrieb veranlaßt sind (ständige Rspr des Bundesfinanzhofs seit BFHE 83, 568).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Auf welchem Wege das am besten zu geschehen hat, schreibe das Verfassungsrecht nicht vor (BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - NJW 1992, 1496 = SGb 1992, 349).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Sachleistungen und Nutzungsüberlassungen sind als sog dauernde Last, gleichbleibende Geldleistungen als Leibrenten nach dieser Vorschrift vom steuerpflichtigen Einkommen ganz oder zumindest teilweise absetzbar (BFHE 139, 367; Schmidt, EStG, Kommentar, 11. Aufl 1992, § 13 Anm 14b, § 22 Anm 17d).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Der GrS des BSG hat entschieden, unwirksam sei ein die Sprungrevision zulassender Beschluß nur, wenn er eine Nicht- oder Scheinentscheidung oder eine sonst völlig wirkungslose Entscheidung darstellt (BSG, Beschluß vom 18. November 1980, GS 3/79 = BSGE 51, 23, 28 f = SozR 1500 § 161 Nr. 27 sowie SozR 1500 § 161 Nr. 31 und 33).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85

    Ausbildungsförderungsrechtlicher Begriff der selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91
    Die ErzG-Behörde ist danach bei der Ermittlung des Einkommens an steuerrechtliche Vorgaben gebunden (so auch: BVerwGE 85, 124, 125 in bezug auf die Förderungsämter bei der Ermittlung des Einkommens nach § 21 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ).
  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Zulassung der Revision - Grundsätzlichkeit - Hilfsbegründung des Berufungsurteils

  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 23/77

    Zulassung der Revision - Behinderung bei Eintritt in das Erwerbsleben -

  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 8/85

    Bindung des Berufungsgerichts an die Nichtzulassung der Berufung - Grenzen

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 40/89

    Berufung; Erstattungsfähige Kosten; Höhe; Kosten; Streit; Widerspruchsverfahren

  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

  • BSG, 21.11.1989 - 11 BAr 121/88

    Verfahrensmangelund Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 2/79

    Zulässigkeit einer Berufung - Übergang eines Anspruchs - Altersgeld - Ende des

  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76

    Sprungrevision - Zulassung - Statthaftigkeit der Berufung - Bindung des BSG -

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84

    Nachträgliche Zulassung der Revision - Antrag eines Beteiligten -

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 5/77
  • BSG, 10.08.1989 - 4 REg 4/89
  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 1/88
  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 23/78

    Rechtsstreit über einmalige Leistung - Sprungrevision - Statthaftigkeit der

  • BSG, 15.09.1966 - 8 RV 313/65

    Berufungszulassung - Nachträgliche Zulassung der Berufung - Ergänzungsurteil

  • BSG, 06.12.1978 - 9 RV 16/78

    Revision - Sprungrevision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zulassung

  • BSG, 11.11.1976 - 10 RV 181/75

    Zulassung der Berufung - Urteilsgründe - Vertrauensschutz

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Dafür genügt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung des § 161 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGG die fristgerechte Vorlage des Telefax, mit dem der Gegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt hat (BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 11; 24. März 1992 - 14 b/4 REg 21/91 - BSGE 70, 197, 198).
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 31/19 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragsbemessung -

    Die Verpflichtung zur Leistung des Altenteils ist eine Einschränkung der in der Übertragung des Hofes liegenden Schenkung (vgl BSG Urteil vom 10.3.1993 - 14b/4 REg 21/91 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 3 S 19 mwN; Bayerisches LSG Urteil vom 1.4.2009 - L 12 EG 133/05 - juris RdNr 47) .
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/98 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

    Der Gesetzgeber hat dies als zu vernachlässigende Nebenfolge seiner prinzipiellen Entscheidung, die Einkommensermittlung im Erzg-Recht strikt an steuerrechtlichen Vorgaben zu binden, und im Interesse einer vereinfachten Verwaltungspraxis in Kauf genommen (vgl hierzu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3).

    Es ist daher nicht möglich, eine nur von Sinn und Zweck des Erzg ausgehende Festlegung des Einkommens vorzunehmen und zB allgemein alle Einkünfte zu berücksichtigen, die für die Lebensführung des Berechtigten und seiner Familie tatsächlich zur Verfügung stehen (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3 zu § 6 BErzGG 1989).

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R

    Erziehungsgeld - Einkommensanrechnung - Kapitalvermögen - Kapitaleinkünfte -

    Der Gesetzgeber hat dies als zu vernachlässigende Nebenfolge seiner prinzipiellen Entscheidung, die Einkommensermittlung im Erzg-Recht strikt an steuerrechtlichen Vorgaben zu binden, und im Interesse einer vereinfachten Verwaltungspraxis in Kauf genommen (vgl hierzu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3).

    Es ist daher nicht möglich, eine nur von Sinn und Zweck des Erzg ausgehende Festlegung des Einkommens vorzunehmen und zB allgemein alle Einkünfte zu berücksichtigen, die für die Lebensführung des Berechtigten und seiner Familie tatsächlich zur Verfügung stehen (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3 zu § 6 BErzGG 1989).

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

    Der Gesetzgeber hat dies als zu vernachlässigende Nebenfolge seiner prinzipiellen Entscheidung, die Einkommensermittlung im Erzg-Recht strikt an steuerrechtlichen Vorgaben zu binden, und im Interesse einer vereinfachten Verwaltungspraxis in Kauf genommen (vgl hierzu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3).

    Es ist daher nicht möglich, eine nur von Sinn und Zweck des Erzg ausgehende Festlegung des Einkommens vorzunehmen und zB allgemein alle Einkünfte zu berücksichtigen, die für die Lebensführung des Berechtigten und seiner Familie tatsächlich zur Verfügung stehen (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3 zu § 6 BErzGG 1989).

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 1/93

    Vorsorgeaufwendung - Erziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Verzicht

    Sie würde dem Regelungszusammenhang widersprechen, die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens auf die von den Finanzbehörden festgestellten Einkommensdaten zu stützen (vgl. SozR 3-7833 § 6 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 01.04.2009 - L 12 EG 133/05

    Bundeserziehungsgeld - Berechnung - maßgebliches Einkommen - im Zuge einer

    Der Senat sieht sich im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die ausdrücklich Altenteilsleistungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Land und Forstwirtschaft als nicht berücksichtigungsfähig gehalten hat (BSG 14 b/4 EG 21/91 R, SozR 3-7833 § 6 Nr. 3).
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